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Willkommen auf meiner Homepage        

 

 

Ich löse Ihre rechtlichen Probleme, insbesondere im Arbeitsrecht.  

 

 


Dr. Axel Hiller

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 

 

  

   

Anschrift: 

 

Wilhelmshöher Str. 162                                                                               

D-60389 Frankfurt am Main                                                                        

Tel. 069 - 47 40 77

Fax 069 - 47 40 90

E-Mail: Hiller@RA-Hiller.de 

 

 


Tätigkeitsschwerpunkt:  

Arbeitsrecht  

 


Veröffentlichung: 

Verbindlichkeit und Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien für Ärzte und Krankenkassen, Nomos Verlagsgesellschaft  

 



Mitgliedschaften:

- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- Advounion, überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.  

 

Advounion ist die größte Vereinigung von Korrespondenzanwälten, die in ganz Deutschland, aber auch im europäischen Ausland und in den USA tätig sind. Deren Mitglieder haben sich gegenseitig verpflichtet fremde Mandate mit derselben Sorgfalt und demselben Engagament wie eigene Mandate zu betreuen.

 

Ihr Vorteil:

Bei der Vertretung Ihres Falles vor auswärtigen Gerichten stehen uns an allen Orten zuverlässige Vertrauensanwälte zur Verfügung, die insbesondere eventuelle Besonderheiten der örtlichen Gerichte besser einschätzen können. Dadurch optimieren wir Ihre Prozesschancen und verhelfen Ihnen besser zu Ihrem Recht.

 

Advounion besteht aus rund 800 Kanzleien mit ca. 3000 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, darunter vielen Spezialisten.

 

Ihr Vorteil:

Damit verfügen wir über Zugriffsmöglichkeiten auf Fachwissen und Erfahrung, wie sie selbst größte Kanzleien kaum bieten können. Auch auf seltenen Rechtsgebieten sind wir in der Lage auf Spezialisten zurückzugreifen, um Ihren Fall optimal zu betreuen.

 

Advounion ist Mitglied des größten deutschen und europäischen Auskunftsinstituts.

 

Ihr Vorteil:

Bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, beim Inkasso oder bei der Vollstreckung Ihres Urteils an auswärtigen Orten können wir neben den internen Mitteilungen unserer Vertrauensanwälte zusätzlich auch auf Daten und Informationen des Auskunftsinstituts zugreifen. Dadurch verschaffen wir Ihnen einen wertvollen Zeit- und Informationsvorsprung, um Ihr Recht noch erfolgreicher durchzusetzen.

 

Advounion verfügt über deutschsprachige Mitgliedskanzleien im Ausland.

 

Ihr Vorteil:

Auch bei Fragen ausländischen Rechts und der Vertretung Ihres Rechts im Ausland stehen unsere ausländischen Vertrauensanwälte zur Verfügung.

 

   


Berufsweg: 
                                               

1976 - 1977   Leiter der Rechtsabteilung bei den Versicherungsmaklern Büchner & Barella, Gießen
1977 - 1979   Rechtsanwalt in dem Anwaltsbüro Erwin Ehrles, Diez
1980 - 1988   Sozius in der Rechtsanwaltssozietät Dr. Angersbach und Partner, Offenbach
seit 1989   Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
seit 2005   Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

Informationen zum Thema Fachanwalt für Arbeitsrecht:


Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach den Richtlinien der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. In der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gibt es den mit Rechtsanwälten besetzten Fachanwaltsausschuss. Dieser prüft den Antrag auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung. Er gibt ein Votum gegenüber dem Vorstand der entsprechenden Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaftsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. 

Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.


Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwalts- spezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche desFachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.


Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antrag- steller innerhalb der letzten drei  Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Arbeitsrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 8 100 Fälle  bearbeitet hat aus den folgenden Bereichen, davon mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.


1. Individualarbeitsrecht

(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts 21 und des Sozialversicherungsrechts)


2. Kollektives Arbeitsrecht

(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)


3. Verfahrensrecht

 

Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen führt der Ausschuss ein Fachgespräch. Er kann jedoch davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.



Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:


1. Individualarbeitsrecht

(Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufs- ausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts)


2. Kollektives Arbeitsrecht

(Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)


3. Verfahrensrecht


Weitere Informationen zum Arbeitsrecht

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