
Täuschungsversuch im Vorexamen
Schulrecht
Die von Rechtsanwalt Dr. Hiller vertretene Schülerin wurde nicht zum Examen zugelassen und die Wiederholung des Vorexamens angeordnet, weil sie im Vorexamen auf ihrem Schreibtisch zwischen den Arbeiten der Hauptfächer ein Blatt mit den möglichen Lösungen hatte, welches ausdrücklich nicht zugelassen war (sog. Spickzettel).
Auf den von Rechtsanwalt Dr. Hiller für seine Mandantin eingelegten Widerspruch gegen die Nichtzulassung zum Examen hat die Schulleitung auf eine Wiederholung des Vorexamens verzichtet, den Nichtzulassungsbescheid aufgehoben und die Schülerin zum Examen zugelassen.