Arbeitsrecht A-Z    
            Güteverhandlung
 Güteverhandlung ist die mündliche Verhandlung vor dem Vorsitzenden des  Arbeitsgerichts zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien. 
Im Kündigungsverfahren soll die Güteverhandlung innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden.