Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen, in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen, in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern.
Arbeitspapiere - Arbeitsvertrag - Arbeitsgerichtsprozesse - Abfindung - Arbeitszeugnis - Kündigung - Frankfurt - Links - Login
Dr. Axel Hiller - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Wilhelmshöher Straße 162 D-60389 Frankfurt am Main - Tel. 069/ 474077